Änderung des Intervalls der Gesundheitsuntersuchung

Mit der letzten Änderung der Richtlinie zur Durchführung der Gesundheitsuntersuchung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Intervall der sog. Check-Up-Untersuchung von 2 Jahren auf 3 Jahren angehoben. 

Dies bedeutet, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur noch alle 3 Jahre die Kosten der Untersuchung erstattet.

Verpflichtend wurde nun jedoch die Impf-Anamnese in den Umfang der Untersuchung aufgenommen. Sie sollten daher (soweit vorhanden) Ihr Impfbuch zum Check-Up mitbringen.

Mehr Infos auch auf den Internetseiten der KBV

 

Hiervon unberührt bleibt das Intervall des Hautkrebsscreenings, das weiterhin alle 2 Jahre durchgeführt werden kann bzw. soll.

Auch die übrigen Vorsorge-Untersuchungen (z.B. Krebsfrüherkennungs-Untersuchung, Vorsorge-Coloskopie etc.) bleiben von der Änderung unberührt.

 

Sollten Sie außerhalb der Leistungspflicht der GKV eine entsprechende Untersuchung wünschen, so können Sie uns gerne ansprechen.