e-Rezept-Einführung

Liebe Patientinnen und Patienten, 

 

ab dem 01.01.2024 wir die Einführung des e-Rezepts für GKV-Versicherte verpflichtend.  Um die Abläufe zu testen, werden wir bereits am 11.12.23 umstellen. 

 

Für Sie entfällt damit die Rezeptabholung in der Praxis, von wenigen Ausnahmen (siehe unten) abgesehen. Die Rezeptdaten werden digital zur Verfügung gestellt nachdem das Rezept vom Arzt unterzeichnet wurde. Sie können also nach erfolgter Rezeptbestellung mit Ihrer Versichertenkarte (eGK) in die Apotheke. Dort wird das Rezept dann durch Einlesen der Karte abgerufen. 

 

Bitte beachten Sie die bei Vorbestellung angezeigten Informationen zur Abholung bzw. Bereitstellung der Rezepte. Aufgrund der Abläufe ist ein Unterschreiben "zwischendurch" bei bestellten Rezepten nicht mehr möglich. Sollten Sie dringend ein Medikament benötigen, stellen Sie sich bitte in der Sprechstunde vor. 

 

 

Ausnahmen:

weiterhin auf ein normales Rezept müssen vorerst verordnet werden:

- Blutzucker-Teststreifen

- Hilfsmittel (z.B. Bandagen, etc.)

-  Verbandsmittel

- Betäubungsmittel (weiterhin BTM-Rezepte)

- Digitale Gesundheitsanwendungen (ernsthaft! ;-) )